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Kinderreisepass

Antrag auf Ausstellung eines Kinderreisepasses

Rechtsvorschrift:
 Passgesetz
 
notwendige Unterlagen:
  • Zwecks Identitätsprüfung hat die Beantragung durch die Sorgeberechtigten gemeinsam mit dem Kind zu erfolgen.
  • Personalausweis oder Reisepass des Sorgeberechtigten
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Angabe der Größe und Augenfarbe des Kindes
  • Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist der Antrag durch das Kind persönlich zu unterschreiben
  • ein aktuelles Lichtbild (Format 35 mm x 45 mm) entsprechend den biometrischen Anforderungen
  • bei Alleinerziehenden - Negativbescheinigung über das alleinige Sorgerecht (erhältlich beim Jugendamt)
  • bei Geschiedenen – Sorgerechtsbescheid mit Rechtskraftvermerk vorlegen

Bei der Neubeantragung des Kinderreisepasses ist das bisherige Dokument mitzubringen! 

Gültigkeit:

  • Kinderreisepass ist ab Beantragung 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis Vollendung des 12. Lebensjahres.
Gebühren:
  • Ausstellung Kinderreisepass: 13,00 Euro
  • Aktualisierung mit einem weiteren Lichtbild: 6,00 Euro
  • Verlängerung des gültigen Kinderreisepasses: 6,00 Euro           

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.