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Schiedsstelle der Gemeinde Werther

Die Gemeinde Werther hat endlich eine neue Schiedsstelle!

In der Gemeinderatssitzung am 17.02.2022 wurden folgende neue Schiedspersonen für die Schiedsstelle der Gemeinde Werther gewählt:
Schiedsmann: Sven Heyn, Stadtberg 3, 99735 Werther
Stellv. Schiedsmann: Hans-Phillip Nebelung, Wertherstr. 20, 99735 Werther

Die Schiedspersonen sind für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt und am 24.02.2022 wurde das Amt durch Beschluss vom Amtsgericht Nordhausen bestätigt.

 

Die Schiedsstelle befindet sich in der Gemeindeverwaltung Werther, Dorfstraße 18 in 99735 Werther. Die Sprechstunde der Schiedsstelle findet nur nach telefonischer Vereinbarung statt. 

 

Die Schiedsstelle kann durch die Gemeinde Werther unter der Telefonnummer 03631/433710 und der E-Mail gemeinde@gemeinde-werther.de erreicht werden. Die Anträge werden entgegengenommen und entsprechend weitergeleitet.

 

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren, kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Dabei geht es beispielsweise um die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Ärger zwischen Vermieter und Mieter. Ihre Aufgaben erfüllt die Schiedsstelle unabhängig und unparteiisch. Nicht zuständig ist die Schiedsstelle bei Rechtsstreitigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Familien- und Arbeitsgerichte.

 

Wir bedanken uns bei Herrn Heyn und Herrn Nebelung für die Übernahme des Ehrenamtes!

 

M. Handke
Bürgermeister


 

 

 

 

 

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