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Führungszeugnis

Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.

Rechtsvorschrift:
  • Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister 
    Bundeszentralregister (BZRG)
Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen
  • Belegart N – private Zwecke
  • Belegart O – Vorlage bei einer deutschen Behörde 
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
 
notwendige Unterlagen: 
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis Belegart O (Behördenführungszeugnis)
    • Anschrift der Behörde
    • Angabe des Verwendungszweckes 
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit des Bundesgerichtshofes (Bundeszentralregister) kann bis zu drei Wochen betragen.

Gebühren: 13,00 Euro