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Statuswechsel einer Wohnung

Änderung des Status
  • Hauptwohnung soll zur Nebenwohnung oder
  • Nebenwohnung soll zur Hauptwohnung
erklärt werden.
  
Rechtsvorschrift:
Thüringer Meldegesetz
 
Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen, so ist die vorwiegend benutzte Wohnung immer die Hauptwohnung.
Hauptwohnung = Lebensmittelpunkt des Einwohners
 
notwendige Unterlagen:
Personalausweis und / oder Reisepass
 
Gebühren:
keine

Formular zum Download (Ausdrucken, Ausfüllen und im Amt vorlegen)

Umzugsmeldung.pdf