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Melderegisterauskunft

Antrag auf Melderegisterauskunft
Auf Antrag kann das Einwohnermeldeamt Personen und Stellen Auskunft über Personendaten erteilen. Sie müssen mit Ihren Angaben die gesuchte Person eindeutig identifizieren:
  • genaue Angabe der letzten bekannten Anschrift oder
  • vollständiges Geburtsdatum
Rechtsvorschrift:
Thüringer Meldegesetz
 
Es werden zwei Arten von Auskünften unterschieden:
  • einfache Melderegisterauskunft
    umfasst den vollständigen Namen einschließlich Akademischen Grad und 
    die Anschrift
  • erweiterte Melderegisterauskunft
    Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses an der Auskunft
    umfasst: 
    Tag und Ort der Geburt
    frühere Namen
    Staatsangehörigkeit
    frühere Anschriften
    Tag des Ein- und Auszuges
    gesetzlicher Vertreter
    Sterbetag- und –ort
notwendige Unterlagen:
Bei mündlicher Vorsprache Personalausweis oder Reisepass.
 

 

Formular zum Download (Ausdrucken, Ausfüllen und im Amt vorlegen)

Melderegisterauskunft.pdf