Gewerbezentralregisterauskunft
Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Antragsberechtigt ist jede Person oder Firma. Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen.
Die Auskünfte werden nach der Art ihrer Bestimmung unterschieden.
Belegart 1 – Auskunft erhält der Antragsteller persönlich zugesandt
Belegart 9 – Auskunft wird an die betreffende Behörde direkt übersandt
notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Belegart 9 – Auskunft an Behörde
- Anschrift der Behörde
- Angabe des Verwendungszweckes
Bearbeitungszeit:
bis zu ca. 3 Wochen
Gebühren: 13,00 Euro