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Gewerbezentralregisterauskunft

Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Antragsberechtigt ist jede Person oder Firma. Die Beantragung hat grundsätzlich persönlich zu erfolgen.
 
Die Auskünfte werden nach der Art ihrer Bestimmung unterschieden.
Belegart 1 – Auskunft erhält der Antragsteller persönlich zugesandt
Belegart 9 – Auskunft wird an die betreffende Behörde direkt übersandt
  
notwendige Unterlagen:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Belegart 9 – Auskunft an Behörde
    • Anschrift der Behörde
    • Angabe des Verwendungszweckes 
Bearbeitungszeit:
bis zu ca. 3 Wochen
 

Gebühren: 13,00 Euro

 

Kontakt Meldeamt

Gemeinde Werther
Dorfstraße 18
Meldeamt
Frau Kühn
Tel.03631 433716
katharina.kuehn@gemeinde-werther.de

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