Führungszeugnis
Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses
Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses stellen.
Rechtsvorschrift:
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Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
Bundeszentralregister (BZRG)
Das Bundeszentralregistergesetz unterscheidet zwei Arten von Führungszeugnissen
- Belegart N – private Zwecke
- Belegart O – Vorlage bei einer deutschen Behörde
Die Beantragung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
notwendige Unterlagen:
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Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis Belegart O (Behördenführungszeugnis)
- Anschrift der Behörde
- Angabe des Verwendungszweckes
Bearbeitungszeit:
Die Bearbeitungszeit des Bundesgerichtshofes (Bundeszentralregister) kann bis zu drei Wochen betragen.
Gebühren: 13,00 Euro