Personalausweis beantragen
Antrag auf Austellung eines Personalausweises
Rechtsvorschrift:
Personalausweisgesetz
Personalausweisgesetz
notwendige Unterlagen:
-
bisheriges Dokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass)
-
Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
- aktuelles Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern unter 16 Jahre
- Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (Ersatzpapier) ist ein weiteres aktuelles Lichtbild erforderlich.
Gültigkeit:
für Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
für Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
vorläufiger Personalausweis: max. 3 Monate
Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend notwendig.
Gebühren:
- Personalausweis (ab 24 Jahre) 37,00 Euro
- Personalausweis (unter 24 Jahre) 22,80 Euro
- vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Bearbeitungszeit:
ca. 2 bis 4 Wochen