Abmeldung
Verfahren
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich im Einwohnermeldeamt abzumelden!
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bei Wegzug ins Ausland
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bei Abmeldung einer Nebenwohnung
Rechtsvorschrift:
Thüringer Meldegesetz
notwendige Unterlagen:
Personalausweis und / oder Reisepass
Die persönliche Vorsprache beim Umzug ins Ausland ist unbedingt erforderlich. Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann per Post oder E-Mail erfolgen.
Gebühren:
keine
Formular zum Download (Ausdrucken, Ausfüllen und im Amt vorlegen)
Allgemeine Hinweise bei An-/Ab- und Ummeldung einer Wohnung
- E.ON Thüringer Energie (Gas, Strom)
- Wasserverband
- Abwasserzweckverband
- Finanzamt
- Agentur für Arbeit/ARGE
- Kindergeld/BAföG-Stelle
- Kfz-Zulassungsstelle
- Abfallbehörde
- Krankenkassen
- Versicherungen
- Telefon- und Internetbetreiber
- Kabelanschlussbetreiber
- Zeitung- und Zeitschriftenabonnements
- Vereine
- Kundenkarteien
- Banken/Sparkassen
- Arbeitgeber/Firma
- Post-Nachsendeservice
- Gemeindeverwaltung (Grundsteuer, Hundesteuer, Garagenpacht, Gartenpacht, Wohngeld)
- Thüringer Landeserziehungsgeld
Zahlreiche Anfragen bei den Meldebehörden nach neuen Wohnanschriften lassen erkennen, dass oft versäumt wird, den Wohnungswechsel im privaten und geschäftlichen Bereich lückenlos bekanntzugeben. Dadurch entstehen Einwohnern Unannehmlichkeiten, den anfragenden Stellen oder Personen Kosten und den Meldebehörden zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Dieses Hinweisblatt soll Ihnen daher helfen, Ihren Wohnungswechsel anderen Behörden und Einrichtungen mitzuteilen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.