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Reisepass

Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses
Persönliches Erscheinen des Beantragenden ist zwingend erforderlich.
Aushändigung des Reisepasses persönlich oder gegen Vorlage einer Vollmacht an Dritte möglich.
 
Rechtsvorschrift:
Passgesetz
 
benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis und / oder Reisepass
  • Geburtsurkunde ggf. Stammbuch
  • aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm) entsprechend den biometrischen Anforderungen
  • Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten bei Antragstellern bis Vollendung des 18. Lebensjahres
Gültigkeit:
  • für Personen unter 24 Jahren:    6 Jahre
  • für Personen ab 24 Jahren:      10 Jahre
  • vorläufiger Pass:                         1 Jahr 
Gebühren:
  • vorläufiger Reisepass                                     26,00 Euro
  • Reisepass:        unter 24 Jahre                       37,50 Euro
                             ab 24 Jahre                            60,00 Euro
  • Reisepass im Expressverfahren                      91,00 Euro
  • 48-Seiten-Pass                                                81,00 Euro
  • 48-Seiten-Pass im Expressverfahren             113,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
  
Bearbeitungszeit:
            ca. 4 bis 6 Wochen
 
In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, innerhalb von 72 Stunden 
(3  Werktage) einen Expresspass auszustellen. Die Ausstellung eines vorläufigen Passes erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn die Bearbeitungszeit eines Expresspasses nicht ausreichend ist.
 

Für Vielreisende, deren Reisepässe durch häufige Visaeinträge schnell voll sind, können Reisepässe mit 48 statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.

Hinweis
Vor einer Auslandsreise sollten Sie sich rechtzeitig informieren, welche Dokumente
Sie zur Einreise benötigen und wie lange diese gegebenenfalls bei der Einreise noch gültig sein müssen. Genauere Informationen erteilt Ihnen das Auswärtige Amt.