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Abmeldung

Verfahren

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich im Einwohnermeldeamt abzumelden!

  • bei Wegzug ins Ausland
  • bei Abmeldung einer Nebenwohnung

Rechtsvorschrift:

Thüringer Meldegesetz

notwendige Unterlagen:

Personalausweis und / oder Reisepass

Die persönliche Vorsprache beim Umzug ins Ausland ist unbedingt erforderlich. Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann per Post oder E-Mail erfolgen.

Gebühren:

keine

Formular zum Download (Ausdrucken, Ausfüllen und im Amt vorlegen)

Umzug.pdf

Allgemeine Hinweise bei An-/Ab- und Ummeldung einer Wohnung

Die Gemeindeverwaltung Werther möchte Ihnen nützliche Hinweise geben, um sich ggf. bei anderen Einrichtungen, die im Zusammenhang mit Ihrem Wohnungswechsel stehen könnten, zu melden.
 
Das können zum Beispiel sein:
  • E.ON Thüringer Energie (Gas, Strom)
  • Wasserverband
  • Abwasserzweckverband
  • Finanzamt
  • Agentur für Arbeit/ARGE
  • Kindergeld/BAföG-Stelle
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Abfallbehörde
  • Krankenkassen
  • Versicherungen
  • Telefon- und Internetbetreiber
  • Kabelanschlussbetreiber
  • Zeitung- und Zeitschriftenabonnements
  • Vereine
  • Kundenkarteien
  • Banken/Sparkassen
  • Arbeitgeber/Firma
  • Post-Nachsendeservice
  • Gemeindeverwaltung (Grundsteuer, Hundesteuer, Garagenpacht, Gartenpacht, Wohngeld)
  • Thüringer Landeserziehungsgeld

Zahlreiche Anfragen bei den Meldebehörden nach neuen Wohnanschriften lassen erkennen, dass oft versäumt wird, den Wohnungswechsel im privaten und geschäftlichen Bereich lückenlos bekanntzugeben. Dadurch entstehen Einwohnern Unannehmlichkeiten, den anfragenden Stellen oder Personen Kosten und den Meldebehörden zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Dieses Hinweisblatt soll Ihnen daher helfen, Ihren Wohnungswechsel anderen Behörden und Einrichtungen mitzuteilen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.