Dorfgemeinschaftshäuser
Dorfgemeinschaftshäuser wieder geöffnet
Die Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde Werther können wieder gemietet werden....
Sehr geehrte Bürger/innen,
nach den Lockerungen im Rahmen der Corona Pandemie in Thüringen dürfen nun auch wieder private Feiern unter bestimmten Bedingungen stattfinden.
Deshalb öffnen wir auch sofort wieder unsere Dorfgemeinschaftshäuser in allen Ortsteilen.
Sie haben also nun wieder die Möglichkeit für ihre privaten Feiern bei unseren Ansprechpartnern Vorort das jeweilige DGH zu buchen.
Aber es gibt weiterhin klare Regeln und Auflagen im Rahmen der Corona Bestimmungen die hier zu beachten und einzuhalten sind.
Verhaltens- Umsetzungsregeln zur Nutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Werther
- Die Verantwortlichkeit liegt immer bei dem Veranstalter (Mieter/Nutzer)
- Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erarbeiten (siehe § 5)
- Dieses muss bei keiner Behörde genehmigt werden
- Für einen möglichen Infektionsfall muss eine Kontaktverfolgung sichergestellt werden
- Privatfeiern sind immer bei der Gemeinde Werther anzuzeigen
- Unter freiem Himmel sind diese genehmigungspflichtig
Anzeigepflicht der Privatfeiern bei dem Landratsamt Nordhausen – mindestens 48 Stunden im Voraus:
- In geschlossenen Räumen bei mehr als 30 Personen
- Unter freiem Himmel bei mehr als 75 Personen
Hier finden Sie die aktuellen Bestimmungen und Regeln zum nachlesen und zur Orientierung
Die aktuellen Adressen zur Anmeldung von Veranstaltungen:
Gemeinde Werther Ordnungsamt
Dorfstraße 18
99735 Werther
martina.degenhardt@gemeinde-werther.de
Landratsamt Nordhausen
FG Ordnung/Gewerbe/Personenstandswesen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
erlaubniswesen@lrandh.thueringen.de
Weidt
Bürgermeister