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Dorfgemeinschaftshäuser

Dorfgemeinschaftshäuser wieder geöffnet

Die Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde Werther können wieder gemietet werden....

Sehr geehrte Bürger/innen,

nach den Lockerungen im Rahmen der Corona Pandemie in Thüringen dürfen nun auch wieder private Feiern unter bestimmten Bedingungen stattfinden.

Deshalb öffnen wir auch sofort wieder unsere Dorfgemeinschaftshäuser in allen Ortsteilen.
Sie haben also nun wieder die Möglichkeit für  ihre privaten Feiern bei unseren Ansprechpartnern Vorort das jeweilige DGH zu buchen.

Aber es gibt weiterhin klare Regeln und Auflagen im Rahmen der Corona Bestimmungen die hier zu beachten und einzuhalten sind.

Verhaltens- Umsetzungsregeln zur Nutzung der öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Werther

  • Die Verantwortlichkeit liegt immer bei dem Veranstalter (Mieter/Nutzer)
  • Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erarbeiten (siehe § 5)
  • Dieses muss bei keiner Behörde genehmigt werden
  • Für einen möglichen Infektionsfall muss eine Kontaktverfolgung sichergestellt werden
  • Privatfeiern sind immer bei der Gemeinde Werther anzuzeigen
  • Unter freiem Himmel sind diese genehmigungspflichtig

Anzeigepflicht der Privatfeiern bei dem Landratsamt Nordhausen – mindestens 48 Stunden im Voraus:

  • In geschlossenen Räumen bei mehr als 30 Personen
  • Unter freiem Himmel bei mehr als 75 Personen

Hier finden Sie die aktuellen Bestimmungen und Regeln zum nachlesen und zur Orientierung

Thüringer Verordnung zur Neuordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie
zur Verbesserung der infektionsschutzrechtlichen Handlungsmöglichkeiten
Vom 9. Juni 2020

Die aktuellen Adressen zur Anmeldung von Veranstaltungen:


Gemeinde Werther
                                                      Ordnungsamt                                                               

Dorfstraße 18                                                              

99735 Werther                                             

martina.degenhardt@gemeinde-werther.de

Landratsamt Nordhausen

FG Ordnung/Gewerbe/Personenstandswesen

Behringstraße 3

99734 Nordhausen

erlaubniswesen@lrandh.thueringen.de

Weidt
Bürgermeister

 

 

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