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Sondernutzung an öffentlichen Flächen

Bei Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, Wegen und Plätzen benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeindeverwaltung.

Beipiele sind:

  • Lagerung von Baumaterial,
  • Veranstaltungen,
  • Abstellen von Baucontainern und
  • sonstigen Vorfällen.

Das Formular dazu können Sie hier downloaden.