Sondernutzung an öffentlichen Flächen
Bei Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen, Wegen und Plätzen benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeindeverwaltung.
Beipiele sind:
- Lagerung von Baumaterial,
- Veranstaltungen,
- Abstellen von Baucontainern und
- sonstigen Vorfällen.
Das Formular dazu können Sie hier downloaden.