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Ausschreibungen, Auslegungen und Fördermaßnahmen

Auf dieser Seite finden Sie ggf. öffentliche Ausschreibungen und Auslegungen der Gemeinde Werther zu folgenden Themen:

  • Auslegung von Bebauungsplänen
  • Leistungen (VOB, VOL, VgV, ThürVgG)
  • Planungen und Verfahren Dritter

  • Fördermaßnahmen

  • sonstiges

 

Amtliche Bekanntmachung

Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate) der Gemeinde Werther;

hier:  Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Werther hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate) beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren damit eingeleitet. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich ist aus der mitveröffentlichten Planskizze ersichtlich.

Geplant ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich von Schate; beidseitig entlang der Bahnlinie Halle – Kassel. Es handelt sich dort um eine ca. 119 ha große, derzeit durch die Landwirtschaft bewirtschaftete Fläche.

Zur planungsrechtlichen Genehmigungsfähigkeit der Errichtung dieser PV-Freiflächenanlage ist die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate)  erfolgt durch die Veröffentlichung aller Planunterlagen im Internet.

Die Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 07 „Solarpark Werther“ (südlich von Schate), bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung nebst Anlage werden vom 08.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Werther unter der Adresse:

 

https://www.gemeinde-werther.de/inhalte/gemeinde-werther/_inhalt/gemeindeverwaltung/vergabe/vergabe

 

zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt.

Zusätzlich werden die Planunterlagen im gleichen Zeitraum im Bauamt der Gemeinde Werther,, OG-, Zimmer 016 , Dorfstraße 18, 99735 Werther, während der folgenden Öffnungszeiten, öffentlich ausgelegt:

 

Montag                    von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                  von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Mittwoch                  geschlossen

Donnerstag          von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr     und 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag                     geschlossen

 

Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur o.a. Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der

Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: gemeinde@gemeinde-werther.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Werther deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist. 

 

Anlagen:

1. Vorentwurf

2. Begründung

3. Ertragspotenzial

 

.

Handke

Bürgermeister

Werther, den 13.12.2023

 

 

 

 

Auslegung von Bebauungsplänen

Bauleitplanung der Gemeinde Werther

 

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Kontakt

Gemeinde Werther
Dorfstraße 18
99735 Werther
Tel: 03631 433710
Fax: 03631 433721
gemeinde@gemeinde-werther.de

 

Terminvereinbarungen Einwohnermeldeamt


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