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Straßenumbenennung

Straßenumbenennungen und teilweise neue Hausnummerierungen - Gemeinde Werther

21/07/29

Straßenumbenennung / neue Hausnummern

 

Bereits mit dem Zusammenschluss der Gemeinde Werther (1997), ist es zu Doppelungen bzw. Mehrfachbenennungen von Straßennamen gekommen. Gemäß § 5 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) sind gleich lautende Bezeichnungen von Straßen innerhalb derselben Gemeinde unzulässig und die Benennung der im Gemeindegebiet dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen ist Angelegenheit der Gemeinde.

Als Kriterium für die Straßenumbenennung werden zunächst die Einwohnerzahl und die Anzahl der betroffenen Gewerbe herangezogen. Die Straße mit der stärksten Einwohnerzahl darf ihren Straßennamen weiterführen. Hierdurch wird sichergestellt, dass möglichst wenige Bürger von der Straßenumbenennung betroffen sind.

Zur Vermeidung von Dopplungen bei der Straßenbezeichnung in der Gemeinde Werther ist jetzt eine Umbenennung von Straßennamen und in einigen Ortsteilen eine neue Hausnummerierung erforderlich. Straßennamen innerhalb einer Gemeinde sollen grundsätzlich einmalig und eindeutig sein.

Der Ortsteilrat des jeweiligen Ortsteils hat der Umbenennung / Hausnummerierung der Straßen im Ortsteil Werther zugestimmt und die Vorschläge für die neuen Straßennamen erarbeitet.

Folgend finden Sie wichtige Informationen:

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