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Schöffenwahl 2023

23/01/30

Aufruf der Gemeinde Werther
zur Wahl als Schöffin / Schöffe und Jugendschöffin / Jugendschöffe
für die Amtszeit 2024 bis 2028

 

 

Alle fünf Jahre werden Schöffen und Jugendschöffen für die Ausübung des Amtes am Amtsgericht Nordhausen gewählt. Die Amtszeit der amtierenden Schöffen und Jugendschöffen endet mit Ablauf des Jahres 2023. Deshalb sind Neuwahlen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 im ersten Halbjahr 2023 erforderlich.

Die Gemeinde Werther sucht Bewerberinnen und Bewerber, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen im Amtsgerichtsbezirk Nordhausen teilnehmen. Das bedeutet, dass Sie nach Ihrer körperlichen und geistigen Veranlagung den hohen Anforderungen des Richteramtes genügen müssen.

Hiermit rufen wir alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, die sich für ein Ehrenamt als Schöffe engagieren möchten, sich formell bei der Gemeinde Werther zu bewerben. Gesucht werden insgesamt 3 Frauen und Männer, dabei schlägt die Gemeinde doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden.

Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • deutsche Staatsangehörigkeit, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • Wohnsitz in der Gemeinde Werther
  • zum 1. Januar 2024 mind. 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wenn alles planmäßig verläuft, wird jeder Schöffe zu nicht mehr als 12 ordentlichen Sitzungstagen im Jahr herangezogen. Es kann aber auch passieren, dass einzelne Schöffen wesentlich häufiger an gerichtlichen Verhandlungen teilnehmen müssen. Es gibt durchaus Prozesse, die sich über mehrere Monate hinziehen können.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten ver­urteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewäh­rungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt wer­den.

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung der Vorschlagsliste der Schöffen und Jugendschöffen sind die §§ 36 bis 44 sowie § 77 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und § 35 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Sollten Sie im Hinblick auf die gemachten Ausführungen Interesse an einer Wahl zur
Schöffin oder eines Schöffen haben, teilen Sie uns dies bitte anhand des Vor-
drucks „Bewerbungsformular" mit, damit Sie gegebenenfalls berücksichtigt werden können. Das Bewerbungsformular erhalten sie im Hauptamt der Gemeinde Werther.

Interessenten richten ihre Bewerbung für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) an die:

Gemeinde Werther
Hauptamt – Frau Oppermann
Dorfstr. 18
99735 Werther
Telefon:          03631-433711
E-Mail:            nadine.oppermann@gemeinde-werther.de

Abgabefrist:               05.05.2023 (12:00 Uhr)

Weiterhin laden wir Sie zur Gemeinderatssitzung am 25.05.2023 ein. Hier wird vom Gemeinderat die Vorschlagsliste zur Aufstellung der Bewerber für die Wahl als Schöffe aufgestellt. Im Vorfeld erhalten Sie die Gelegenheit sich persönlich vorzustellen.

Die vom Gemeinderat aufgestellte Vorschlagsliste liegt dann zu jedermann Einsicht vom 29.05.2023 bis 02.06.2023 in der Gemeindeverwaltung Werther (Dorfstraße 18, 99735 Werther) aus, bevor sie abgeschlossen und dem Amtsgericht Nordhausen übergeben wird. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Wer sich als Jugendschöffe bewerben möchte, hat es etwas einfacher. Im Hauptamt der Gemeinde Werther liegen ebenfalls Bewerbungsformulare bereit, die Sie sich abholen können. Hier entscheidet der Jugendhilfeausschuss über die Aufnahme in die Vorschlagsliste.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte direkt an:

Landratsamt Nordhausen
Fachbereich Jugend und Soziales
Behringstr. 3
99734 Nordhausen
Telefon:          03631-911-5201
E-Mail:            Jugend@lrandh.thueringen.de

Die Vorschlagslisten sind im Jugendamt eine Woche lang zu jedermann Einsicht auszulegen. Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden.

Sie können sich auch gern auf folgender Homepage über das Amt als Schöffe / Schöffin (Einstieg, Kriterien, Erfahrungsberichte etc.) informieren:

www.schoeffenwahl2023.de

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

gez.
i.A. N. Oppermann
Hauptamtsleiterin

 

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