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Brenntage 2016

Informationen über den Gebrauch von Feuerschalen

Informationen über den Gebrauch von Feuerschalen, -körben und -tonnen gemäß § 15 „Offene Feuer im Freien“ der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Werther

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Werther,

Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind handelsübliche Feuerschalen und Feuerkörbe im Sinne des Immissionsschutzrechts sogenannte „nicht
genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärme- und Gemütlichkeitsfeuer dienen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, damit es nicht zu Gefährdungen und Rauchbelästigungen kommt.

Sie dürfen nur bestimmungsgemäß mit zulässigen Brennstoffen betrieben werden. Zulässige Brennstoffe sind in Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine nur naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 der 1. BImSchV) Presslinge in Form von Holzbriketts (§ 3 Abs. 1 Nr. 5a der 1. BImSchV) oder kurze, trockene Äste und Reisig.

Verboten sindGartenabfälle, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt, Laub sowie Holzabfälle aus gestrichenem, lackierten oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten u. ä.

Wenn Feuerschalen bestimmungsgemäß gebraucht werden, dann ist, infolge der relativ raucharmen Verbrennung des trockenen, stückigen Brenngutes, die Belastung der Luft durch Schwebeteilchen unerheblich.

Es drohen jedoch empfindliche Bußgelder, wenn die Feuerschale nicht bestimmungsgemäß gebraucht wird. Zum nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch zählt u. a. die Nutzung zur unzulässigen Abfallverbrennung, die Verwendung sonstiger ungeeigneter Brennstoffe, starke Rauchentwicklung und damit nachweislich erhebliche Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und der Allgemeinheit.
Wenn man all diese Hinweise beherzigt, dann steht dem Vergnügen und der atmosphärischen Stimmung mit der Feuerschale nichts mehr imWeg.

gez. M. Degenhardt, Ordnungsamt

 

Bei Fragen und Unklarheiten können Sie mich gern unter der Telefonnummer 03631/433714 erreichen.

 
Martina Degenhardt
Ordnungsamt

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