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Entsorgung von Abfällen auf den Friedhöfen

Information der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Werther

Vernachlässigung der Grabpflege gemäß § 27 Friedhofssatzung der Gemeinde Werther

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Werther,

auf allen Friedhöfen unserer Gemeinde befinden sich vereinzelt ungepflegte und verwilderte Grabstellen, die seit Jahren nicht mehr gepflegt werden. Wir gehen davon aus, dass der  Nutzungsberechtigte für diese Gräber nicht in der Gemeinde wohnt bzw. bereits verstorben ist.

Der § 27 der Friedhofssatzung besagt: „Ist der Verantwortliche bzw. der Nutzungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne besonderen Aufwand zu ermitteln, wird durch eine öffentliche Bekanntmachung auf die Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege hingewiesen. Bleiben die Aufforderung oder der Hinweis drei Monate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung a) die Grabstelle abräumen, einebnen sowie einsäen und b) Grabmale und sonstige baulichen Anlagen beseitigen lassen.“
 
Wir sind für jeden Hinweis dankbar, der zur Feststellung von Nutzungsberechtigten führen  könnte. Außerdem möchten wir sichergehen, dass diese Grabstellen auch eingeebnet werden können.

Sollten bis Ende Februar 2017  keine Widersprüche zur Beseitigung der „ungepflegten“ Grabstellen in der Gemeinde eingehen, wird die Gemeinde die Einebnungen vornehmen.


Sie können mich gern unter der Telefonnummer 03631/433714 erreichen.


gez. Martina Degenhardt
Ordnungsamt/Friedhofsverwaltung      

 

 

 

 

 

 

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Kontakt

Gemeinde Werther
Dorfstraße 18
99735 Werther
Tel: 03631 433710
Fax: 03631 433721
gemeinde@gemeinde-werther.de

 

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